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BGH, 15.05.2007 - 3 StR 132/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG; § 24 Abs. 2 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Drängen zum Geständnis bei schweigendem Angeklagten); Selbstbelastungsfreiheit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen § 338 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) bei zurückgewiesenem Ablehnungsgesuch; Besorgnis der Befangenheit aufgrund wiederholten Drängens auf ein Geständnis durch den vorsitzenden Richter der Strafkammer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 24 Abs. 2
Drängen zu einem Geständnis als Befangenheitsgrund - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 711
- StV 2007, 449
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.03.2004 - 1 StR 574/03
Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen hinsichtlich der …
Auszug aus BGH, 15.05.2007 - 3 StR 132/07
Zwar gibt die Verhandlungsführung eines Vorsitzenden nicht schon dann Anlass, dessen Befangenheit zu besorgen, wenn er dem Angeklagten in nachdrücklicher Form Vorhalte macht, auf das nach dem gegebenen Sachstand zu erwartende Verfahrensergebnis hinweist oder die Bedeutung eines Geständnisses für die Strafzumessung hervorhebt (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 208 m. w. N.).
- OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20
Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; …
Das Verhalten eines Vorsitzenden im Umgang mit einem Angeklagten lässt nur dann auf die Voreingenommenheit eines Richters schließen, wenn dieser etwa den Angeklagten vor dem Hintergrund einer unsicheren Beweislage geradezu drängt, zur Sache auszusagen oder ein Geständnis abzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2004 - 1 StR 574/03, NStZ-RR 2004, 208 ; Beschluss vom 15.05.2007 - 3 StR 132/07, NStZ 2007, 711 ). - BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die …
Aus der Verhandlungsführung des abgelehnten Richters kann sich im Einzelfall ein berechtigtes Misstrauen in dessen Unvoreingenommenheit ergeben, wenn er den Angeklagten bedrängt, zur Sache auszusagen oder ein Geständnis abzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 3 StR 132/07, NStZ 2007, 711, 712).